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Soziotherapeutisches Wohnheim
Das Stammhaus, der „Faßbacher Hof“ ist ein ehemaliger Gutshof am Rande von Leverkusen Schlebusch. Er liegt in landschaftlich reizvoller Lage und hat zugleich gute Verkehrsanbindungen nach Leverkusen, Köln und in den Rheinisch-Bergischen Kreis. Auf dem 5 ha. großen Gelände befinden sich mehrere Wohngebäude sowie ein Gewächshaus und eine 2001 neu gebaute Schreinerei.
Die Einrichtung ist in drei Wohngruppen von 8 bzw. 6 Plätzen untergliedert um überschaubare Wohn- und Betreuungsstrukturen zu schaffen. Im Unterschied zu klassischen Wohnheimen wird im Faßbacher Hof auch bei schwer beeinträchtigten Klienten so weit wie möglich ein angeleitetes Selbstversorgungskonzept praktiziert. Dies soll Hospitalisierungsschäden entgegenwirken und helfen, so viel Selbständigkeit wie möglich zu erhalten oder wieder zu entwickeln.
Es handelt sich um ein vollstationäres Betreuungsangebot. Betreuungspersonal ist 24 Stunden präsent; es bestehen Wochenenddienste, eine Nachtbereitschaft, sowie eine hauseigene Rufbereitschaft (Kriseninterventionsdienst) nachts und an Wochenenden.
Der Aufenthalt im soziotherapeutischen Wohnheim ist nicht befristet, jeder Klient soll die Möglichkeit haben, so viel Zeit zu erhalten, wie er für eine Stabilisierung benötigt.
Die Klienten des Faßbacher Hofs befinden sich während des Aufenthaltes in der Regel in psychiatrischer Behandlung in der Suchtambulanz der LVR Klinik Langenfeld. Hier bestehen wöchentliche Sprechstunden von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie für die Bewohner des Faßbacher Hofs und des Betreuten Wohnens. Bei Aufnahme sollte eine Akzeptanz der psychiatrischen Behandlung gegeben sein.
Während des Aufenthaltes in der Einrichtung ist der Konsum von nicht ärztlich verordneten psychotropen Substanzen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses untersagt. Bei substituierten Klienten wird der Konsum nicht ärztlich verordneter Substanzen (Beikonsum) als Rückfall bewertet. Während des Aufenthaltes ist in der Einrichtung auch eine wiederholte Rückfallbearbeitung möglich. Die Betreuung wird auch bei Rückfällen so lange fortgesetzt, wie eine Akzeptanz der Betreuungsbeziehung und eine positive psychosoziale Gesamtentwicklung zu erkennen sind. Bei anhaltendem Suchtmittelkonsum und / oder einer Gefährdung anderer Bewohner ist eine Kündigung des Wohn- und Betreuungsvertrages möglich.